Um den Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten zu ergreifen, benötigt man eine erfolgreich absolvierte Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Diese Ausbildung wird über die Rechtsanwaltskammern angeboten, findet dual statt, dauert drei Jahre und setzt einen guten Realschulabschluss voraus.
Während der Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten wird man mit allen relevanten Themen aus (Kosten)Recht, Wirtschaft und Rechnungswesen vertraut gemacht. Man lernt die Aufgaben von bereits ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten/innen, Anwälten/Anwältinnen kennen und verstehen, erfährt, wie das Gerichtswesen aufgebaut ist und wie Prozesse geführt werden. Darauf aufbauend lernen Rechtsanwaltsfachangestellte, wie man Klageschriften, Einsprüche, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Beschwerden entwirft und bearbeitet. Außerdem bekommt man während der Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten vermittelt, wie man eine Kanzlei organisiert und so Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zuverlässig, effizient und korrekt in ihrer Arbeit unterstützt. Das schließt maßgeblich die Organisation, Überwachung und Einhaltung von Fristen und Terminen sowie die gesamte Bürokommunikation inklusive der digitalen Aktenführung ein.
Die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten ähnelt der Ausbildung zur/zum Bürokaufmann/Bürokauffrau, jedoch mit dem Unterschied, dass man explizit für Tätigkeiten im juristischen Bereich spezialisiert wird. Wichtig ist dabei zu wissen, dass kein/e Rechtsanwaltsfachangestellter/n von Anfang an alles kann. Aus diesem Grund werden Azubis in diesem Bereich Stück für Stück an alle praktischen oder spezifischen Aufgaben der jeweiligen Kanzlei herangeführt und lernen erst nach und nach komplexere Aufgaben zu übernehmen.
Perspektivisch kann man von der Tätigkeit als Rechtsanwaltsfachangestellte/r ausgehend auch das Abitur nachholen und anschließend Wirtschaftsjurist/in, Gerichtsvollzieher/in, Rechtspfleger/in oder gar Jura studieren oder nach entsprechender Arbeitserfahrung eine Zusatzqualifikation zum/zur Rechtsfachwirt/in anstreben. Die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten kann somit auch Ausgangspunkt einer sehr vielseitigen Karriere sein.
Wichtig: Zusatzqualifikationen oder ein Fernstudium können berufsbegleitend absolviert werden. Die dabei anfallenden Kosten können anteilig vom Arbeitgeber übernommen werden. Ein Zeitausgleich kann ebenfalls erfolgen. All diese Aspekte sollten jedoch stets individuell und im Vorfeld besprochen werden.
Interessant zu wissen: in der Vergangenheit wurde der Beruf des Rechtsanwaltsfachangestellten noch als Rechtsanwaltsgehilfe/in bzw. Anwaltsgehilfe/in bezeichnet. Diese Bezeichnung wurde jedoch 1995 aufgegeben und durch den Titel Rechtsanwaltsfachangestellte/r ersetzt.