Lohn- und Gehaltsbuchhalter/innen sind zuverlässige Partner, die eng und langfristig mit Mandanten und deren Mitarbeitern sowie mit den Instanzen der Sozialversicherungen und Finanzämtern zusammenarbeiten. Der Grund hierfür liegt klar auf der Hand: Lohn- und Gehaltsbuchhalter/innen berechnen Monat für Monat die Löhne und Gehälter, die von Unternehmen an ihre Mitarbeiter ausgezahlt werden. Darüber hinaus ermitteln sie die Beiträge, die von Unternehmen in Sozialversicherungen wie beispielsweise die Krankenkasse oder die Rentenversicherung eingezahlt werden. Darüber hinaus sind Lohn- und Gehaltsbuchhalter/innen auch Berater und Ansprechpartner für Fragen in all diesen Bereichen.
Die Aufgabengebiete von Lohn- und Gehaltsbuchhalter/innen lassen sich somit sehr gut in zwei Ressorts einteilen: einerseits in die Erfassung von Arbeitszeitnachweisen und die Bearbeitung sowie Erstellung der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung für Mandanten sowie die dazugehörige Beitragsermittlung für die Sozialversicherungen; andererseits in die Beratungs- und Auskunftstätigkeit in den Bereichen Gehaltsabrechnung sowie Lohn- und Sozialversicherungsrecht, sei es für Mandanten und deren Mitarbeiter oder gegenüber Finanzämtern und Sozialversicherungen.
Wichtig zu betonen ist außerdem, dass die Arbeit im Bereich der Lohnbuchhaltung unter den Vorzeichen der fortschreitenden Digitalisierung steht. Aufgeschlossenheit und Affinität für digitale Arbeitsmethoden ist daher für Lohnbuchalter/innen unbedingt empfehlenswert.
Die Aufgaben der Lohn- und Gehaltsbuchhalter/innen zusammengefasst:
- zeitgemäße Erfassung von Arbeitszeitnachweisen von Mandanten und deren Mitarbeitern
- Betreuung der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung nach neuesten digitalen Standards
- Betreuung von Prüfungen seitens des Finanzamts oder der Rentenversicherung
- Kommunikation mit Finanzämtern und Krankenkassen
- Auskunft bei Nachfragen der Mitarbeiter von Mandanten
- Beratung im Bereich Lohn- und Sozialversicherungsrecht
Und wer weiß: vielleicht betreuen Sie eines Tages sogar neue Mitarbeiter, die sich ebenfalls in Richtung Lohn- und Gehaltsbuchhaltung spezialisieren möchten.
Oder Sie wollen sich selbst innerhalb Ihrer Tätigkeit als Lohn- und Gehaltsbuchhalter/in weiterqualifizieren und das Beraterexamen zum Steuerberater/in oder eine Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in oder Bilanzbuchhalter/in ablegen. Auch hierfür stehen Ihnen die Türen als Lohn- und Gehaltsbuchhalter/in offen.