Umsatzsteuerliche Behandlung von Veranstaltungen – Ein Überblick von Bildungsleistungen bis Streaming-Angeboten
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat der Gesetzgeber einen erneuten Versuch unternommen, die Steuerfreiheit von Bildungsleistungen an das Unionsrecht anzupassen. Ursprünglich war eine umfassende Reform der Vorschriften geplant. Herausgekommen ist letztlich eine nur marginale Anpassung, die allerdings neue Fragen aufwirft und die es mit Beginn des neuen Jahres zu beachten gilt. Insbesondere stellen sich Anwendungsfragen rund um die Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde.
Des Weiteren müssen Veranstaltungsorganisatoren von Online-Angeboten aus allen Bereichen, nicht nur Bildungsanbieter, zudem die neuen Ortsbestimmungsregeln für virtuelle Veranstaltungen beachten. Denn die Äußerungen der Finanzverwaltung aus dem BMF-Schreiben vom 29.04.2024 sind hier von Relevanz. Demnach droht die Steuerpflicht auch bei elektronischen Dienstleistungselementen (Aufzeichnungen, Live-Streaming etc.). Damit einhergehend ist weiteres Konfliktpotential zwischen Veranstaltungsanbietern und der Finanzverwaltung vorhersehbar, denn Online ist nicht gleich Online.
Im Rahmen des Seminars stellen wir Ihnen die gesetzlichen Neuregelungen vor und gehen dabei auch auf das Zusammenspiel mit dem erwähnten BMF-Schreiben ein. Darüber hinaus geben wir Ihnen Hinweise zu Handlungsoptionen.
Seien Sie herzlich eingeladen, am Montag, dem 07. April 2025, von 10:00 bis 11:00 Uhr am Onlineseminar per Teams teilzunehmen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!