Gilt das Homeoffice als Betriebsstätte?
Wir laden Sie herzlich ein zu unserem Online-Seminar „Gilt das Homeoffice als Betriebsstätte?“. Umfassend und kompakt informieren wir Sie über die aktuellen Rechtsentwicklungen, die steuerlichen Folgen und Hinweise zur Vermeidung einer etwaigen Doppelbesteuerung.
Seien Sie herzlich eingeladen, am Mittwoch, dem 5. Juli 2023, von 11:00 bis 11:30 Uhr am Online-Seminar per Teams teilzunehmen.
Neben der fortschreitenden Digitalisierung hat insbesondere die COVID-19 Pandemie dazu geführt, dass zunehmend Tätigkeiten im Homeoffice ausgeübt werden. Nun erwägen viele Unternehmen, ihren ausländischen Arbeitnehmern dauerhaft eine Homeoffice-Tätigkeit im Ausland anzubieten. Dies kann zu einer Zuordnung von Unternehmensgewinnen zu einer ausländischen Homeoffice-Betriebsstätte führen. Viele Unternehmen nutzen die technischen Möglichkeiten aber auch, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und Mitarbeiter einzustellen, die dauerhaft vom Home-Office im Ausland aus arbeiten. Auch in diesen Fällen ist zu prüfen, ob durch die Homeoffice-Tätigkeit eine Betriebsstätte im Ausland entsteht.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen Rechtsentwicklungen, die steuerlichen Folgen und Hinweise zur Vermeidung einer etwaigen Doppelbesteuerung.