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Onlineseminar

Die Neuregelung des umsatzsteuerlichen Kleinunternehmers

Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurde die Kleinunternehmerbesteuerung umfassend reformiert. Als Vereinfachungsregelung dient die Kleinunternehmerregelung insbesondere dazu, Besteuerungs- und Erklärungspflichten im Inland zu vermeiden. Deshalb hat die Regelung für eine Vielzahl von Unternehmen große praktische Bedeutung, gerade in Berufsgruppen mit überwiegend steuerfreien Ausgangsleistungen oder auch am Beginn der unternehmerischen „Karriere“. Mit Beginn des Jahres 2025 wurde die Systematik der Besteuerung geändert, neue Grenzwerte eingeführt und die Berechnung sowie die Rechtsfolgen bei Überschreitung der Grenzwerte modifiziert. Darüber hinaus werden Sonderregelungen für die Rechnungsausstellung geregelt.

Ab 2025 haben sich zudem neue Möglichkeiten für Kleinunternehmer bei grenzüberschreitenden Leistungen in der Europäischen Union ergeben. Erstmals können insbesondere deutsche Unternehmer auch die Kleinunternehmerbesteuerung in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen, um in dem betreffenden Mitgliedstaat von der Umsatzsteuer befreit zu werden. Eingeführt wird aus diesem Grunde insbesondere eine „Kleinunternehmer-Identifikationsnummer“.

Im Rahmen unseres Seminars gehen wir auf die Voraussetzungen aber auch auf die Grenzen der Regelung ein und zeigen Ihnen etwaige Fallstricke auf. Hierdurch können Risiken bei der Anwendung der Kleinunternehmerregelung vermieden werden.

Seien Sie herzlich eingeladen, am Montag, dem 31. März 2025, von 10:00 bis 11:00 Uhr am Onlineseminar per Teams teilzunehmen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Anmeldung

Onlineanmeldung und Informationen

Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 28. März 2025 online über den nachstehenden Button an.

Den Einwahllink senden wir Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu.

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist kostenfrei.